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Riedensee gehört zu den größten Wasservogelbrutgebieten im Landkreis Bad Doberan.
Im Schilf finden Graureiher, Schnepfenvögel, Enten und viele andere Vögel Brutmöglichkeiten.
Besonderen Seltenheitswert hat aber der hier noch vorhandene Sand-Regenpfeifer.
Er legt seine granitsteinähnlichen Eier direkt an den Strand. Ungebetenen Besuchern
täuscht er Lahmheit vor, um sie vom Nest wegzulocken. Außerhalb der Gefahrenzone
ist er plötzlich wieder fidel und fliegt davon. Bitte gehen Sie im Frühjahr sehr
aufmerksam den Strand entlang, um die wenigen Nester zu erhalten. Der Sand-Regepfeifer
ist vom Aussterben bedroht. Bitte
helfen auch Sie dieses einzigartige Naturschutzgebiet in unserer Region zu erhalten: | |  
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Auszüge
aus § 4 Verbote
der Verordnung (Link siehe unten) "In dem Naturschutzgebiet sind alle
Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des
Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung
führen können". 6.Gewässer
einschließlich ihrer Ufer zu ändern, zu beseitigen, zu schaffen oder umzugestalten
oder Maßnahmen durchzuführen, die den Wasserstand oder den Wasserabfluss verändern,
oder Stoffe einzubringen, einzuleiten, zu entnehmen oder andere Maßnahmen vorzunehmen,
die geeignet sind, die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit
der Gewässer nachhaltig zu beeinträchtigen, 7.Pflanzen, Pflanzenteile oder
sonstige Bestandteile zu entnehmen, zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand
zu gefährden oder Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, 8.wild lebende
Tiere zu töten, zu verletzen, zu fangen, zu füttern, ihnen nachzustellen,
sie durch Lärm oder anderweitig zu beunruhigen, ihre Eier, Larven, Puppen, ihre
Nester, ihre Brut- oder Wohnstätten zu entfernen oder zu beschädigen oder Tiere
auszusetzen oder anzusiedeln, 9.zu zelten, Wohnwagen oder Wohnmobile aufzustellen,
zu lärmen, Tonwiedergabegeräte zu benutzen, Feuer anzuzünden oder zu
unterhalten, Flugkörper jeder Art starten oder landen zu lassen oder Modellboote
zu betreiben, 10.das Naturschutzgebiet außerhalb des Strandes oder von
Wegen zu betreten oder außerhalb des Strandes zu lagern, 11.im Riedensee
zu baden oder diesen mit Wasserfahrzeugen oder Sportgeräten jeder Art zu befahren,
12.das Naturschutzgebiet mit Fahrrädern zu befahren oder in ihm zu
reiten, 13.im Naturschutzgebiet mit Kraftfahrzeugen jeder Art einschließlich
mit Fahrrädern mit Hilfsmotor zu fahren oder Kraftfahrzeuge zu parken, 14.Bild-
oder Schrifttafeln aufzustellen oder anzubringen, 16.Hunde frei laufen
zu lassen,
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